Allgemeine Geschäftsbedingungen - Veranstaltungen

1.       Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besuchern und des Weixdorfer Karnevals-Club e.V. für deren Veranstaltung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt.

 

2.       Spielpläne und Anfangszeiten

Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen des Weixdorfer Karnevals-Club e.V. ersichtlich. Spielplanänderungen bleiben vorbehalten. Für Veröffentlichungen Dritter übernimmt der Weixdorfer Karnevals-Club e.V. keine Gewähr.

 

3.       Eintrittspreise

Der Weixdorfer Karnevals-Club e.V.  veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise und gibt sie an den Kassen bekannt. Ermäßigungen werden nicht gewährt.

 

4.       Kartenabgabe

Der Vorverkauf erfolgt zu den in den Veröffentlichungen des Weixdorfer Karnevals-Club e.V. genannten Zeiten. Der Weixdorfer Karnevals-Club e.V. behält sich vor, in Einzelfällen die Kartenabgabe pro Käufer zu beschränken. Erfolgt die Bezahlung vorbestellter Karten nicht innerhalb einer Woche, werden diese für den Weiterverkauf freigegeben. Abweichende oder ergänzende Regelungen für den Kartenverkauf bleiben vorbehalten. Sie werden von der Weixdorfer Karnevals-Club e.V. veröffentlicht oder an den Kassen bekannt gemacht. Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nur mit Erlaubnis des Weixdorfer Karnevals-Club e.V.  zulässig.

 

5.       Kartenrückgabe

Der Weixdorfer Karnevals-Club e.V.  ist nicht verpflichtet, verkaufte Eintrittskarten zurückzunehmen. Für nicht oder verspätet besuchte Vorstellungen sowie für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. In Ausnahmefällen kann es zu Vorstellungsänderungen oder -ausfällen kommen. Nur in solchen Fällen können Eintrittskarten bis zum Beginn der Vorstellung zurückgegeben bzw. umgetauscht werden. Bei Aufführungsausfällen infolge von Streik oder höherer Gewalt wird kein Ersatz geleistet. Bei Vorstellungsabbruch wird, wenn bis dahin weniger als die Hälfte der Vorstellung stattgefunden hat, die Hälfte (50%) des Eintrittsgeldes innerhalb von einer Woche zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

6.       Kartenverlust

Bei Verlust der Eintrittskarte gibt es keinen Anspruch auf eine Ersatzkarte.

 

7.       Einlass

Die Zuschauergarderoben und Foyers werden in der Regel eine Stunde vor Beginn einer Vorstellung geöffnet. Nach Beginn der Veranstaltung können Besucher in Einzelfällen mit Rücksicht auf die anderen Gäste nur in geeigneten Pausen in den Zuschauerraum eingelassen werden.

 

8.       Garderobe

Mäntel, Jacken, Taschen oder Rucksäcke sollten im eigenen Interesse an der Garderobe abgegeben werden. Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke, welche nicht an der Garderobe abgegeben wurden, wird ausgeschlossen. Die Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Weixdorfer Karnevals-Club e.V. behält sich vor, eine Garderobengebühr zu erheben. Bei Vorlage der Garderobenmarken werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobengegenstände sowie der Verlust der Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich zu melden. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet. Die Betreuung der Garderobe kann an Dritte abgegeben werden. Für einzelne Vorstellungen können gesonderte Regelungen erfolgen.

 

9.       Fundsachen

Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten der Weixdorfer Karnevals-Club e.V. gefunden werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal abzugeben.

 

10.   Hausrecht

Das Hausrecht obliegt dem Betreiber der Spielstätte, der sich zu dessen Ausübung seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere des Abendpersonals bedient. Den Anweisungen des Personals der Spielstätten ist Folge zu leisten. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Spielstätten des Weixdorfer Karnevals-Club e.V.  ist nicht statthaft. Der Weixdorfer Karnevals-Club e.V.  ist für die ordnungsgemäße Durchführung der karnevalistischen Veranstaltung zuständig, und unterstützt den Betreiber der Spielstätte bei der Durchsetzung des Hausrechtes. Besuchern kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn der Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen stören oder andere Besucher belästigen. Besucher können aus der Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere belästigen. Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher nicht. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den zugewiesenen Platz einzunehmen. Mobiltelefone, Uhren und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten. Das Rauchen ist in den Spielstätten der Weixdorfer Karnevals-Club e.V. nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet.

 

11.   Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind nur für private Zwecke zulässig und Veröffentlichungen jeglicher Art sind untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher aus den Spielstätten verwiesen werden. Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu von dem Weixdorfer Karnevals-Club e.V. ermächtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlich werden dürfen.

 

12.   Haftung

Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Spielstätten des Weixdorfer Karnevals-Club e.V. erleidet, haftet der Weixdorfer Karnevals-Club e.V., ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die durch andere Besucher hervorgerufen werden haftet der Weixdorfer Karnevals-Club e.V. nicht. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben unberührt, soweit es um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.

 

13.   Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 01.10.2017 in Kraft. Gerichtsstand ist Dresden.

 

Schlussklausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

 

Dresden, 01.10.2017

 

Steve Grünberg 

Vorsitzender des Vorstandes des Weixdorfer Karnevals-Club e. V